AGBs

1. Allgemein Für die gesamten Geschäftsbeziehungen, also auch für spätere Geschäfte, gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Andere Bedingungen, insbesondere Bedingungen des Bestellers, verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Von unseren Bedingungen abweichende mündliche Erklärungen, insbesondere Zusagen von Vertretern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Preise Preise gelten stets für Lieferung ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Transport. Für die Ausführung der Bestellung sind die am Tage der Lieferung angemessenen Tagespreise maßgebend, sofern nicht ausdrücklich Festpreise für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Objekt vereinbart werden. Bei Eintritt einer allgemeinen Preiserhöhung für die Art der bestellten Ware zwischen Bestellung und Ausführung der Lieferung erhöht sich auch ein vereinbarter Festpreis entsprechend. Unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Fertigung sowie zusätzliche Arbeitsgänge, die sich bei Sonderanfertigungen als notwendig erweisen, bedingen angemessene Preiserhöhungen.

4. Zahlung Alle Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Sofern wir Wechsel entgegennehmen hat der Besteller die Diskont- und Bankspesen zu zahlen. Kommt der Besteller mit der Zahlung einer Wechsel- oder Scheckschuld oder sonst fälligen Schuld länger als eine Woche in Verzug, so werden sämtliche Ansprüche aus unserer gegenseitigen Geschäftsverbindung sofort fällig. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht sind gegenüber unseren Forderungen nur in soweit möglich, als die Forderungen des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind dagegen berechtigt, alle eigenen Forderungen, einschließlich Wechselforderungen, gegen sämtliche Forderungen des Bestellers, die ihm gegen uns zustehen, auch bei verschiedenen Fälligkeiten der gegenseitigen Forderungen, aufzurechnen.

5. Versand Falls vom Besteller keine genauen Anweisungen gegeben sind, nehmen wir den Versand nach bestem Ermessen vor. Verpflichtungen irgendwelcher Art hinsichtlich billigster Verfrachtung übernehmen wir nicht. Sämtliche Sendungen reisen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

6. Lieferzeit Lieferzeit nennen wir nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich unter Voraussetzung glatten Geschäftsganges und vorbehaltlich der Eindeckungsmöglichkeit der benötigten Rohstoffe. Unsere Angaben rech-nen ab Auftragsbestätigung bzw. Klärung aller Einzelheiten und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Werden uns vom Kunden Materialien beigestellt, so beginnt die Lieferzeit ab Eingang der Materiali-en in unserem Werk. In Angeboten gilt unsere Lieferzeit nur bei sofortiger Bestellung. Andernfalls sind neue Terminabsprachen erforderlich.

7. Lieferstörung, Lieferverzug Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist . Schadenersatzansprüche des Lieferers (z.B. entgangener Gewinn) werden hierdurch nicht berührt. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers entste-hen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller bei Bestellungen von Katalogware berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen ist wegen eines neuen Lieferter-mins zu verhandeln. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind -außer im Falle des groben Verschuldens- der Höhe nach auf den Preis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils der Lieferung beschränkt Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie-, oder Rohstoffmangel, Beschaffungsschwierigkeiten bei Produktionsmaterialien und Ersatzteilen für Maschinen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

8. Mängel Sachmängel verjähren in 12 Monaten. Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind unverzüglich nach Empfang der Ware unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Versandnummern und unter Beifügung von Mustern schriftlich zu erheben. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Beweis-last dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Besteller. Rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Umtausch oder Vergütung des Minderwertes entspre-chen, sofern sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einver-ständnis zurückgesandt werden. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabset-zung der Vergütung verlangen. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Wegen mangel-hafter Teillieferung kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Wir haften darüber hinaus für alle Schäden nur dann, wenn diese auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer ver-traglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle des groben Verschuldens leitender Angestellter und im Falle der grob fahrlässigen Verletzung von Hauptpflich-ten. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Er stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Un-recht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die uns aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung der gesamten Verbindlichkei-ten des Bestellers aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Kaufpreistilgung eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigen-tumsvorbehalt erst mit der Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Ware getrennt aufzube-wahren und zu lagern und in jedem Falle gegen Schäden und Diebstahl zu versichern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch entsprechend dem Wert auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Besteller gilt als unentgeltlicher Verwahrer für den Lieferer. Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Bestel-ler hat Eingriffe Dritter (Pfändungen usw.) in unser Eigentum abzuwehren und uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller mit Neben- und Sicherungsrechten, einschließlich Wechsel und Schecks, zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Werden unsere Vorbehaltswaren nach Verarbeitung mit anderen Sachen veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Teil der Forderungen, der dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtwert der verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht. Der Besteller hat Eingänge aus diesen Abtretungen getrennt zu halten und lediglich zur Abdeckung unserer Forderung zu verwenden. Wir sind berechtigt, im Einzelfall die Abnehmer von der Abtretung zu unter-richten. Der Besteller hat auf unser Verlangen zum Zwecke des Selbstein-zuges eine Aufstellung der abgetretenen Außenstände zu übermitteln. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer nach Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt und Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Lemgo als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

11. Exportgeschäfte Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deut-sches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Verein-ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12. Sonderabmachungen Sonderabmachungen oder etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Lieferbedingungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrage sind nicht übertragbar.Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen M. Jünemann Mess- und Regeltechnik GmbH, D-Bad Salzuflen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen MANFRED JÜNEMANNMess- und Regeltechnik GmbH

Manfred JÜNEMANN
Mess- und Regeltechnik GmbH

Stand 21.08.2020

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